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AGB
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gunnar Haberland
 
 
Vertragsgestaltung:
 
 
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Gunnar Haberland (nachstehend Trainer genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten die eventuell gesonderten Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

 
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.


Leistungen des Trainers:


Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst und/oder durch freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainerleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.

 
Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Coachings und Eventveranstaltungen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.

 
Honorare und Kosten:


Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, jeweils gesondert vereinbart. Für Vorträge und Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

 
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten werden immer gesondert berechnet und in Rechnung gestellt.


Voraussetzung zur Durchführung von Vorträgen oder Seminaren ist eine unterschriebene und mit der kompletten Rechnungsadresse versehene Vortrags- Seminar-, oder Coachingbestätigung. Die vereinbarten Honorare, sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Es wird eine Zufriedenheitsgarantie angeboten. Diese umfasst folgende Regelung: Noch während oder nach dem ersten Trainingstag oder Coachingtag, wird die Möglichkeit geboten, das Training oder Coaching ohne Angabe von Gründen bei nicht Zufriedenheit zu beenden. Damit werden keine Folgetermine mehr veranstaltet und Sie reduzieren das vereinbarte Tages-Honorar um 50 %.

 
Sicherung der Leistungen:
 

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen mündlichen, oder gegebenenfalls schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

 
Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritter in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

 
Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.


Verschiebung / Stornierung

 
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen einen Alternativtermin im Zeitraum von 3 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars, zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Gelingt dies nicht, ist das volle vereinbarte Honorar vom Auftraggeber zu entrichten. Wird ein schriftlich bestätigter Termin vom Auftraggeber storniert, so gelten folgende Fristen.

 
Bei  Absage  eines  vereinbarten Termins  durch  den  Auftraggeber/die Auftragnehmerin soweit nicht anders besprochen, wird das folgende Ausfallhonorar jeweils in Prozent vom vereinbarten Honorar fällig:
Tage vor Beginn der Maßnahme:
bis spätestens 42 Tage 30 %,
41 bis 28 Tage 50 %,
27 bis 14 Tage 70 %,
13 und weniger 100%
ggf. zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3.
Wird ein vereinbarter zweiter Termin (Nachfolgetermin nach erster Verschiebung) nochmals abgesagt, ist das gesamte Honorar sofort fällig. Das vom Trainer bereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der gemeinsamen Absprachen zur Verfügung gestellt.


Allgemeine Bedingungen:

Der Auftraggeber räumt dem Trainer das Recht ein, das Firmenlogo des Unternehmens nach Beendigung des Auftrages als Kundenreferenz z.B. auf der Trainerhomepage verwenden zu dürfen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen anschließend mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

 
AGB`s Stand 2022
 
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